Die Menschheit muss zu einer
wahren Gemeinschaft
werden....
Er meint, dass die Individuen in der Gemeinschaft in ihrer selbständigen Wirklichkeit ‹die absolute geistige Einheit ihres Wesens› haben. Also dürfe nicht als eine ‹Beschränkung der wahren Freiheit des Individuums› die ‹höchste Gemeinschaft› als ‹höchste Freiheit› angesehen werden, sondern als eine Erweiterung derselben, weil das Individuum in der Freiheit erst wahrhaft zu sich selbst komme.
In der Romantik (z.B. Adam Müller, Novalis) wird das Wesen der Gemeinschaft vornehmlich mit Hilfe des Begriffs Polarität gesucht, um es zu erfassen, so mit der notwendigen Wechselbezüglichkeit, mit der Unterscheidung und Anziehung zugleich, wie z.B. in bezug auf Mann und Frau, Vater und Sohn, Individuum und soziales Ganzes. Dazu wird gesagt, dass der Ausdruck in abgeschwächter Bedeutung oft zur Bezeichnung jeder Art von Sozialverbänden diene, ohne dass dabei der Sprachgebrauch eine feste Grenze zu ziehen erlaube, usw. usf.
All das ist für den Normalbürger, der nicht philosophisch ‹gelehrt› ist, so unverständlich, wie wenn ihm eine Kuh entgegentreten und mit ihm Spanisch sprechen würde. Daher ist es notwendig, dass über die Begriffe Gemeinschaft und Staat einige klare Worte gesagt und erklärt werden, wobei zu hoffen ist, dass sie verstanden werden: Um den Begriff Gemeinschaft als Staat etwas verständlich zu erklären, ist folgendes zu sagen: Beim Begriff Staat [gr. politeia, lat. res publica] handelt es sich um ein Lehnwort von lat. status [Zustand], das im Mittelalter eingebürgert wurde und einen rechtlich organisierten und dadurch handlungsfähigen sozialen Verband [Stand] darstellt, der über ein bestimmtes Gebiet aus eigenem Recht herrscht. Der Staat stellt eine soziale Handlungs- und Willenseinheit dar, eine mit ursprünglicher Herrschermacht ausgerüstete Verbandseinheit sesshafter Menschen. Mit anderen Worten gesagt, handelt es sich um eine unabhängige Macht eines rechtlich geeinten Volkes, das sich als solches im Wechsel seiner Mitglieder erhält und das sich durch die Macht der Regierenden und des Volkes als Willensorgan repräsentiert resp. darstellt und verwirklicht.