Menschenrechte

28. Februar 2013
Billy

Am 10. Dezember 1948 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet, die auf der Idee basiert, dass im moralischen und rechtlichen Sinn alle Menschen gleichwertig und gleich zu behandeln sind. Das sagt auch aus, dass alle Menschen gleicher Gattung und so als Gleiche den gleichen Rechten und Pflichten verbunden sind, wobei Recht und Gesetz sowie Menschlichkeit unumschränkt ihre Gültigkeit haben müssen. Wird das Ganze der festgelegten Menschenrechte jedoch eingehender betrachtet, dann ist daraus sehr viel mehr zu entnehmen, als auf den ersten Blick ersichtlich ist. So geht aus dem tieferen Verständnis derselben auch hervor, dass in bezug auf soziale und zwischenmenschliche Beziehungen zwischen zwei Personen nicht die eine exklusive und spezielle Vorrechte hat, denn wenn alles im normalen Rahmen verläuft, sind nämlich grundsätzlich hinsichtlich des Lebens, der Liebe, Würde, der Achtung und des Respekts usw. die Bedürfnisse aller Menschen gleich. Und dies ist auch der Fall, wenn die Ansprüche in dieser Beziehung von Mensch zu Mensch variieren und in ihren Formen verschieden sind. Also müssen sie bei jedem in gleich hohem Masse eingeschätzt und auch jedem unumschränkt zugestanden werden. Beim Ganzen gelten alle Menschen als gleich und gleich, also sowohl Frau, Mann, Kind und Jugendliche, wie aber auch Arme und Reiche sowie Arbeiter, Amts- und Titelträger usw., denn als Wesen Mensch sind alle gleich und unterscheiden sich als solches nicht. Allen ist aber durch die Menschenrechte der freie Wille und die ganze Freiheit gegeben, unter sich allerlei Regeln, Richtlinien, Kompromisse und Vereinbarungen auszuarbeiten, zu treffen und zu befolgen, oder sich durch die Selbstbestimmung freiwillig in solche bereits bestehende einzuordnen. Solche Regeln, Richtlinien, Kompromisse und Vereinbarungen, die oft unausgesprochen bleiben und stillschweigend akzeptiert oder schriftlich festgelegt und befolgt werden, wozu auch gesellschaftliche Gesetze und Gebote gehören, stellen eine feste Disziplin, Regelung und Pflicht dar, durch die eine Ordnung gewährleistet wird. Nebst dem sind noch die schöpferisch-natürlichen Gesetze und Gebote gegeben, durch die das Leben und das Dasein in ihrem ganzen Umfang gemäss Ursache und Wirkung bestimmt werden. Was der Mensch aber an schriftlich festgelegten oder an unausgesprochenen Vereinbarungen sowie mit Gesetzen und Geboten usw. mit anderen Menschen oder in bezug auf die ganze Gesellschaft trifft, macht erst die Existenz von Menschenrechten möglich, die üblicherweise von allen rechtschaffenen Menschen befolgt werden.

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