Pflicht der Mitfühlsamkeit

18. November 2015
Billy

Des Menschen Pflicht ist es, mitfühlend zu sein und sich zu erlauben, mit seinem Verstand und seiner Vernunft sowie mit seiner Vorstellungskraft all das zu erfassen, was an Schwierigkeiten und Sorgen bei den Mitmenschen in Erscheinung tritt, die ihn um Beistand und Hilfe ersuchen oder mit denen er sonstwie zu tun hat. Dies bedeutet jedoch für ihn, dass er in allerster Linie in seinem Innern und Äusseren mit sich selbst zurechtkommen muss und folglich auch sein eigenes inneres Gleichgewicht bewahrt und unter Kontrolle hält. Nur dadurch ist es ihm nämlich möglich, die notwendige Energie und Kraft aufzubringen, durch die er für seine Nächsten und für die Mitmenschen allgemein Aufmerksamkeit und Sympathie erschaffen und ihnen in jeder ihm erdenklich möglichen Unterstützung Hilfe leisten kann. Wenn andere Menschen trauern, dann ist ihnen offen zuzuhören, und es sind ihnen die richtigen Worte des Trostes zu geben. Und wie es allüberall stets notwendig ist, hat immer die Freundschaft und Liebe sowie die Loyalität und das notwendige Mitgefühl und Verständnis in alles eingebracht zu werden. Dabei darf es niemals geschehen, dass in irgendeiner Art und Weise die anderen Menschen in ihren Gedanken und Gefühlen untergraben werden oder dass in irgendwelcher Form Macht über sie ausgeübt wird, sondern es muss immer selbstlose Hilfe und Unterstützung gewährt und gegeben werden, damit sie aus ihrer Notlage oder aus ihrem Übel usw. befreit werden und neue Kraft für das Weitergehen im Dasein und Leben finden. Die Hilfe, die der Mensch anderen gibt, ist durch die Heilkraft des Universums bedingt, und sie ist festgehalten in den schöpferisch-natürlichen Gesetzen und Geboten, wobei der Mensch diese Kraft durch seine Liebe zum Ausdruck bringen kann, wenn er seine Pflicht der Mitfühlsamkeit gegenüber den Mitmenschen erfüllt.
SSSC, 30. September 2013, 17.12 h, Billy

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