Was ist ein Eid, ein Schwur,
ein Meineid und was ist ein
Versprechen?

10. Februar 2018
Billy

Wenn ein Eid/Schwur geleistet wird, dann verpflichtet sich der Mensch durch Angst oder Zwang, die Wahrheit, und nichts als die Wahrheit zu sagen, und zwar auch dann, wenn er das aus irgendwelchen Gründen für sein persönliches oder eines lieben Mitmenschen Wohl nicht tun kann und daher gezwungen ist, zur Lüge greifen zu müssen.

Weiter gilt der Eid/Schwur auch dafür, eine absolute Sicherheit für irgend etwas erlangen zu wollen oder zu geben, das getan werden oder nicht mehr getan werden soll. In bezug auf zuständige Instanzen wie Behörden, Militär-, Religions-, Sekten-, Sippen-, Organisations- und Staatstribunale und Zivilgerichte – wie für Gerichtssachen oder eine Verfassung usw. – entspricht der Eid/Schwur nebst der weltlichen Eides-/Schwurregel üblicherweise einer Eidablegung resp. einem Schwur auf das Religionsbuch (Bibel, Koran, Gesetz- oder Regelbuch usw.). Wenn ein Eid/Schwur auf irgend etwas abgelegt wurde und dies nicht der Wahrheit entspricht, dann entspricht das einem Meineid, oder wenn z.B. beeidet wird, dass etwas Bestimmtes eingehalten oder getan werde und nicht getan wird, dann wird damit ein Eidesbruch resp. ein Schwurbruch begangen. Wird ein Eid/Schwur geleistet, durch den etwas aufs Äusserste als Wahrheit beteuert wird, wie ein Vorkommnis, ein Verhalten, eine Situation, eine Sache oder ein Geschehen usw., dann entspricht das gleichsam dem, wie es in Wirklichkeit gewesen sein soll resp. war. Wird dabei jedoch eine erfundene und fiktive Wahrheit und Wirklichkeit beeidet resp. beschworen, weil das Beeidete resp. Beschworene wahrheitlich eine Unwahrheit und damit eine Lüge oder Verleumdung ist, dann entspricht das einem Meineid, der gesetzlich mit schwerer Strafe geahndet wird.

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