Mobbing resp. Schikane
Wird das Schikanieren resp. das Mobbing näher betrachtet in bezug auf die Art der Durchführung, dann lassen sich 21 hauptsächliche Formen erkennen:
• Verleumdung, indem das Opfer in bezug auf seine Integrität, seine Aussagen und Handlungen sowie hin-sichtlich seines ganzen Wirkens bösartig verleumdet und durch Lügen in ein falsches Licht gestellt wird.
• Betrug, indem betrügerisch Dinge hergestellt, getan oder unlautere Situationen geschaffen und diese böswillig dem Opfer untergeschoben werden.
• Psychische Schädigung, indem das Opfer böse beleidigt, blossgestellt, gedemütigt und dadurch schwer getroffen und dessen psychisch-bewusstseinsmässige Gesundheit geschädigt wird.
• Mitteilungsverlust, indem dem Opfer dauernd das Wort ‚abgeschnitten‘ und es im Reden unterbrochen wird, damit es nicht ausreden und sich nicht mitteilen kann.
• Informationsfalschheit, indem dem Opfer falsche Informationen gegeben werden, die ihm persönlich oder in bezug auf seine Arbeit oder im Umgang mit bestimmten Mitmenschen Schaden bringen.
• Ignoranz, indem das Opfer ignoriert und derart behandelt wird, als sei es nicht vorhanden.
• Krakeelen, indem das Opfer immer wieder angeschrien und beschimpft wird.
• Körperliche Schädigung, indem gegen das Opfer Tätlichkeiten zur Verletzung des Körpers und Unfälle arrangiert oder sexuelle Übergriffe durchgeführt werden.
• Drohungen, indem Schaden in bezug auf das Hab und Gut des Opfers angedroht wird.
• Physische Bedrohung, indem der Tod oder Tätlichkeiten hinsichtlich Leib und Leben der eigenen Person, der Familie oder von Freunden angedroht werden.
• Isolation, indem das Opfer ‚geschnitten‘, nicht mehr gegrüsst und bei allem abseits gestellt wird, damit es an nichts mehr teilhaben kann und jeder Kontakt unterbunden wird.
• Verdrängung, indem das Opfer aus der Familie, aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis oder vom Ar-beitsplatz verdrängt wird.
• Soziale Angriffe, indem das Opfer öffentlich oder auch in kleinem Kreise lächerlichgemacht und über die-ses Gerüchte verbreitet werden und es schlechtgemacht wird.
• Vertrauensbruch, indem das Opfer betreffende vertrauliche Informationen usw. öffentlich publik gemacht werden.
• Abschätzigkeit, indem das Opfer infolge seines physischen oder physiognomischen Aussehens sowie seines bildungsmässigen Standes oder seines Privatlebens abschätzig behandelt wird.
• Minderbewertung, indem das Opfer gemäss seinem Bildungs- und Berufsstand zu für dieses erniedrigende Arbeiten gezwungen wird.
• Kritik, indem gegenüber dem Opfer jede gesunde Kritik missachtet und eine ungerechtfertigte und nörgelnde Kritik zur Anwendung gebracht wird.
• Entzug, indem dem Opfer irgendwelche ihm gelegene Arbeiten, Familienmitglieder, Hab und Gut oder Freunde und Bekannte entzogen werden.
• Lernentzug, indem dem Opfer die Möglichkeit des Erlernens von Wissen, Tätigkeiten oder einem Beruf usw. verweigert resp. entzogen wird.
• Liebesentzug, indem dem Opfer Liebe und Zuneigung entzogen oder verweigert werden.
• Erniedrigung, indem das Opfer zum Nichtsnutz degradiert und ihm ständig vorgehalten wird, dass es seine Arbeiten und Dinge usw. nicht richtig, sondern falsch mache, und dass es zu nichts tauglich sei usw.